EFB Kabelverbinder Cat.6A / Class EA 10Gbit/s
Artikelnr.: 262275
Hersteller-Artikel-Nr.: 37597.1
EAN-Code: 4049759137014
Warengruppe: Netzwerkzubehör
Hersteller: EFB
Außenmaße (B x T x H): 90 mm x 140 mm x 40 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.036kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
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Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Merkmale | |
Kabelstandard: | Cat6a |
AWG Drahtstärke (mind.): | 22 |
Drahtstärke AWG (max.): | 26 |
Produktfarbe: | Metallisch |
Gewicht und Abmessungen | |
Breite: | 18 mm |
Tiefe: | 39 mm |
Höhe: | 26 mm |
Beschreibung
Der Class EA Kabelverbinder bietet hohe Leistung für 10 Gbit/s bei geringem Platzbedarf kombiniert mit einfachster Konfektionierung ohne Spezialwerkzeuge. Universelle Möglichkeiten zur Montage durch Verschrauben, Anreihen und ein optionales 19 Haltepanel für bis zu 24 Verbinder ermöglichen vielfältigste Einsatzmöglichkeiten:Verbindung von Verlegekabeln untereinander, z.B. in Brüstungskanälen oder Kabelschächten
Verbindung von Verlegekabel mit Patchkabel für End-to-End Links oder Consolidation Point Anwendungen
Eigenschaften:
Vollgeschirmtes Gehäuse aus Zinkdruckguß
Abmessungen (B x H x L) 18 x 26 x 39 mm
Link Performance 10 Gbit/s Class EA nach ISO 11801
2 x kompakter Kabelvorsortierer für AWG26/1..AWG22/1 sowie AWG26/7..AWG24/7
Kabeldurchmesser max.: 8,5mm
Paar-Management mittels Farbcode, aufgedruckt am Kabelvorsortierer
Sichere Unterscheidung der Kabelvorsortierer durch mechanische und farbliche Zuordnung (Kunststoff schwarz / weiß) am Verbinder sowie am Vorsortierer
PoE und PoE Plus gemäß IEEE802.3af/at
Unabhängige 360° Schirmkontaktierung und Zugentlastung des Kabels
Gleitend gelagerte Schirmkontaktierung
Verschraub- und anreihbar mittels seitlicher Ösen
19 Panel zur Aufnahme von 24 Verbindern als Zubehör erhältlich
Lieferumfang:
1 x Verbinder, 2 x Kabelvorsortierer (schwarz + weiß), 2 x Kupferfolie, 2 x Kabelbinder
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.